„Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Sanierung und den Erhalt der denkmalgeschützten Dorfkirche Satzkorn durch Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts.“