Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht Potsdam, VR9864P. Mit Bescheid vom 16.6.2025 des Finanzamts Potsdam wurde die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO festgestellt. Damit können Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge ausgestellt werden. Spenden bis zur Höhe von 300 € bedürfen keiner besonderen Spendenbescheinigung. Für darüber hinausgehende Beträge erhalten Sie unaufgefordert eine Spendenbescheinigung des Vereins.